Am 16.09.2026 fand in Wetzlar das diesjährige Grundlagenseminar Arbeitsrecht statt.
Dr. Silke Kohlschitter, Richterin und Vizepräsidentin am Arbeitsgericht Frankfurt, referierte zu Zweifeln an einer attestierten Arbeitsunfähigkeit und unter welchen Voraussetzungen die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber berechtigterweise verweigert werden kann. Der Arbeitgeber kann sich eine Rechtsprechungsänderung zur Darlegungs- und Beweislast bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und gleichzeitiger Erschütterung des Beweiswerts zunutze machen, um Entgeltfortzahlungsansprüche im Einzelfall erfolgreich abzuwehren.
Anschließend gab die Referentin einen Überblick zum Anspruch auf Entgeltgleichheit bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Hier wurden insbesondere die Möglichkeiten des Arbeitgebers beleuchtet, die Vermutung einer unzulässigen Entgeltdiskriminierung zu widerlegen. Da die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden ist, bleibt die weitere Entwicklung der Rechtsprechung mit Spannung abzuwarten.
Sodann vertiefte Dr. Julia Rußmann (UVSEK) die Rechtsfragen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall anhand zahlreicher Anwendungsfälle aus Rechtsprechung und Beratungspraxis. Zum Beispiel zur Fristenberechnung bei Fortsetzungserkrankungen, bei der Einheit des Verhinderungsfalls sowie auch dazu, welche Maßnahmen der Arbeitgeber zur Prüfung der Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitnehmer zulässigerweise einsetzen darf, insbesondere unter welchen Voraussetzungen auch der Einsatz eines Detektivs in Betracht kommen kann. Hier wurde auch der sogenannte Tesla-Fall eindeutig erläutert. Frau Dr. Rußmann nahm praxisorientiert Bezug auf den Vortrag vom Vormittag und erläuterte die für unsere Mitgliedsbetriebe wesentlichen Beratungsschwerpunkte.
Zum Abschluss referierte Dr. Nina Günter (UVSEK) zur Befristung von Arbeitsverhältnissen und behandelte dabei neben den Grundlagen der Befristung mit und ohne Sachgrund, die Altersgrenzen in Arbeitsverträgen, das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts und die seit kurzem mögliche sachgrundlose Befristung bei der Beschäftigung von Rentnern nach Erreichen der Regelaltersgrenze, ohne an das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot gebunden zu sein.
Fazit: Ein erfolgreicher Seminartag unter reger Beteiligung unserer UVSEK-Mitgliedsunternehmen. Wir planen, diese gelungene Veranstaltung auch im nächsten Jahr zu wiederholen.
