Seminar Betriebsratswahlen 2022

Die nächsten Betriebsratswahlen in den Unternehmen finden turnusgemäß in der Zeit vom 01. März bis 31. Mai 2022 statt. Dies nahmen die Unternehmerverbände Steine | Erden | Keramik zum Anlass, die Mitgliedsunternehmen über die allgemeinen Grundsätze der Betriebsratswahl einerseits wie auch über die Neuerungen durch das jüngst in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz sowie die beabsichtigten Anpassungen in der Wahlordnung andererseits im Rahmen eines Online-Seminars zu informieren. Verbandsjurist Dirk Friedsam erläuterte den interessierten Personalverantwortlichen die Einzelheiten zum aktiven und passiven Wahlrecht, die Unterschiede der zur Verfügung stehenden Wahlverfahren und die einzelnen Aufgaben des Wahlvorstands bei der Planung und Organisation einer Betriebsratswahl, wie z. B. die Aufstellung der Wählerliste, den Erlass des Wahlausschreibens, die Prüfung der Wahlvorschläge sowie die Bekanntmachung des Wahlergebnisses. Sodann wurde der besondere Kündigungsschutz für die verschiedenen Beteiligten an einer Betriebsratswahl, wie z. B. der gewählten Betriebsratsmitglieder, Wahlvorstandsmitglieder, Wahlbewerber und Ersatzmitglieder angesprochen. Abschließend wurden Anfechtungsgründe und Nichtigkeitsfolgen einer Betriebsratswahl erörtert. Obwohl dem Arbeitgeber insgesamt eine eher passive Rolle bei den Betriebsratswahlen zugewiesen ist, ist es hilfreich, die zur Verfügung stehenden Eingriffsmöglichkeiten bei erkannten Fehlern zu kennen und bei Bedarf – ggf. auch im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens – in die Wege zu leiten. Letzteres gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Arbeitgeber die Kosten der Betriebsratswahl, insbesondere auch bei deren Abbruch oder einer erforderlichen Neuwahl zu tragen hat.

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Kontakt

Rheinischer Unternehmerverband Steine und Erden e. V.
Arbeitgeberverband Steine und Erden Hessen und Thüringen e. V.
Verband Baustoffe und Dienstleistungen e. V.