Grundlagenseminar „Arbeitsrecht“ 2016

Mit einem weiteren Grundlagenseminar wurden die Personalverantwortlichen aus unseren Mitgliedsfirmen über aktuelle arbeitsrechtliche Neuerungen informiert.

Zunächst wurden die zu beachtenden Maßstäbe beim Ausspruch arbeitsrechtlicher Kündigungen beleuchtet. Als wesentliche Themenfelder wurden hier die Bestimmtheit der Kündigungserklärung, die Kündigungsberechtigung des Erklärenden sowie die Zugangsproblematik einer Kündigungserklärung beim Empfänger umfassend erläutert. Als weiterer Themenkomplex stand die Teilzeitarbeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, insbesondere der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit auf der Agenda. In diesem Zusammenhang gab es weitere Hinweise zum Diskriminierungsschutz, Benachteiligungsverbot, zum Urlaubsanspruch Teilzeitbeschäftigter wie auch zur Teilzeit im Rahmen der Elternzeit.

Auf besonderes Interesse der Mitgliedschaft ist der Vortrag des Direktors des Arbeitsgerichts Koblenz, Herrn Hans-Joachim Gans, zum Kündigungsschutzrecht gestoßen. Herr Gans erklärte anhand zahlreicher Entscheidungen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit die aktuellen Entwicklungen bei der Missbrauchskontrolle dienstlicher Internetnutzung, dem Kopftuchverbot, der Darlegungslast bei unterbliebenem BEM-Verfahren sowie der Altersgruppenbildung im Rahmen einer Sozialauswahl.

Das Grundlagenseminar Arbeitsrecht wird auch in Zukunft fortgesetzt werden.

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