Infoseminar im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 04.11.2022

Unser traditionelles Infoseminar im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 04.11.2022 wurde durch den Vortrag von Frau Dr. Rußmann zu dem anschaulichen Thema – „Schnuppern“ im Betrieb – eingeleitet, in dem den Teilnehmern die rechtlichen Möglichkeiten der Umsetzung eines unverbindlichen Kennenlernens potenzieller Arbeitsvertragsparteien aufgezeigt wurden. Als weiteren Referenten konnten wir erneut Herrn Prof. Dr. Schiefer gewinnen, der zu den derzeitigen „Highlights im Arbeitsrecht“ aus Gesetzgebung und Rechtsprechung referierte. Die neuen Bestimmungen des Arbeitsbedingungsgesetzes zur Vertragsgestaltung mit ihren Auswirkungen auf die Praxis bildeten ein Schwerpunkt, wobei unter anderem auch die neue Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung und ihre Auswirkungen auf die Praxis diskutiert wurden. Herr Welter schloss das diesjährige Infoseminar mit einem Vortrag aus dem Bereich des Sozialrechts ab und erläuterte das brandaktuelle Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auch die im Lichte des bestehenden Fachkräftemangels künftige Möglichkeit des Hinzuverdiensts bei der Frührente wurde besprochen.

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