Online Seminar „Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen KI-Verordnung und Datenschutz“

In einem weiteren Online-Seminar zum Thema Künstliche Intelligenz hat Rechtsanwalt Dr. Dominik Rußmann (Wiesbaden) über das Spannungsfeld zwischen KI-Verordnung und Datenschutz informiert.

Unternehmen stehen beim Einsatz Künstlicher Intelligenz insbesondere auch vor rechtlichen Herausforderungen. Die KI-Verordnung der Europäischen Union vom 01.08.2024 beinhaltet die weltweit erste umfassende Regulierung Künstlicher Intelligenz. Das Ziel der Verordnung besteht in der Gewährleistung von Sicherheit, Datenschutz und der Grundrechte bei der Nutzung Künstlicher Intelligenz sowie der Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Entwicklung und Einsatz vertrauenswürdiger KI in der Europäischen Union.

Verbotene KI-Praktiken, Schulungspflichten, Anwender- und Betreiberpflichten, die verschiedenen Risikoklassen mit den zugehörigen Pflichten sowie auch mögliche Sanktionen bei Verstößen waren die Themenschwerpunkte bei der Vorstellung der KI-Verordnung.

Daneben sind beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz die bereits bekannten Grundsätze des Datenschutzes nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten. Hier kommen die Betroffenenrechte auf Information, Auskunft, Löschung und Widerspruch zum Tragen und müssen mit den Besonderheiten der KI-Techniken in Einklang gebracht werden.

Abschließend stellte Herr Dr. Rußmann eine Praxishilfe in Form einer Checkliste zur Verfügung, mit der bei der Implementierung bzw. Inventarisierung von KI im Unternehmen ein klarer, verlässlicher und strukturierter Ablaufplan verfolgt werden kann.

Das Seminar wird den Mitgliedsunternehmen dabei helfen, Fallstricke zu erkennen und den Überblick im Regulierungsdickicht nicht zu verlieren, damit die Potentiale der künstlichen Intelligenz rechtssicher und möglichst risikoarm zum Einsatz kommen können.

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