Seminar „Energiepreisbremsen“

Welche Meldefristen muss ich einhalten? Wie bestimmt sich die Entlastungssumme? Und bin ich überhaupt entlastungsberechtigt? Die Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse sind sehr komplex und wenig pragmatisch.

Die beiden Energieexpertinnen Dr. Karen Möhlenkamp und Dr. Sabine Schulte-Beckhausen von der WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH brachten hier Licht ins Dunkel und zeigten Gestaltungsmöglichkeiten auf. Verständlich wurden den rund 70 Teilnehmern und Teilnehmerinnen die wichtigsten Voraussetzungen sowie Meldepflichten für Unternehmen nach dem Gas- und Strompreisbremsengesetz erklärt und an konkreten Beispielen näher erläutert.

In den Diskussionen zeigte sich die Unzufriedenheit der Industrie mit der Ausgestaltung der Energiepreisbremsen. Dies wurde durch die zahlreichen Nachfragen der Unternehmer und Unternehmerinnen deutlich. Angesichts des ohnehin extrem restriktiven EU-Beihilferahmens sollte aus Sicht der Steine I Erden I Keramik-Branche insoweit auf zusätzliche nationale Einschränkungen und Kürzungen, ein Boni-/Dividendenverbot oder eine Arbeitsplatzerhaltungspflicht, gänzlich verzichtet werden.

Die Veranstaltung bildete den Abschluss eines abwechslungsreichen Seminar-Jahres. In 2022 konnten sich die Mitgliedsfirmen in verschiedenen Seminaren zu arbeitsrechtlichen Themen, den Entwicklungen in der Corona-Krise oder zu wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Konfliktes informieren. Für das kommende Jahr sind bereits die ersten Termine geplant, die Sie auf der Homepagewww.steine-erden-keramik.deunter Veranstaltungen/Seminare einsehen können.

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Kontakt

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Arbeitgeberverband Steine und Erden Hessen und Thüringen e. V.
Verband Baustoffe und Dienstleistungen e. V.