Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz gewinnt auch im Arbeitsleben zunehmend an Bedeutung und stellt Arbeitgeber vor die Herausforderung, vielfältige rechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen und Dokumentationspflichten meistern zu müssen. Unser Syndikusrechtsanwalt Tim Greschke vermittelte den rund 45 Teilnehmern in unserem Online-Seminar einen kompakten Überblick über das europarechtliche Regelwerk der KI-Verordnung und den rechtlichen Rahmen beim Einsatz von KI-Systemen im Arbeitsverhältnis.
Im Mittelpunkt standen die Voraussetzungen und Grenzen für den zulässigen Einsatz von KI im Personalwesen. Von Stellenanzeigen und Bewerbungen über Beschäftigung und Personalmanagement bis zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen beleuchtete das Seminar das Zusammenspiel der KI-Verordnung mit bestehenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Regelungen. Darunter wie auch insbesondere die DSGVO den Einsatz von KI reguliert, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz.
Unsere Vortragsreihe zum Thema Künstliche Intelligenz wird fortgeführt am 20.08.2026 mit unserem Präsenz-Seminar „Robotik und KI“ zum praktischen Einsatz in Industriewerken in Neuwied, bzw. Ransbach-Baumbach.

