Seminar Arbeitsrecht am 17.06.2026 in Neuwied

Ein wiederum sehr gut besuchtes Arbeitsrechtsseminar haben die Unternehmerverbände Steine Erden Keramik am 17.06.2026 in Neuwied veranstaltet.

Als Referent aus der nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichtsbarkeit stand erneut Dr. Benedikt Hövelmann vom Arbeitsgericht Aachen zur Verfügung. Er erklärte den typischen Ablauf und mögliche Fallstricke eines arbeitsgerichtlichen Prozesses aus richterlicher Sicht. Dabei wurde deutlich, dass eine professionelle Vorbereitung personeller Maßnahmen bereits in einem frühen Stadium äußerst sinnvoll sein kann. Viele Weichen werden bereits lange vor dem Beginn eines Rechtsstreits gestellt, die später nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt und mitunter kostenintensiv korrigiert werden können. Am Beispiel klassischer Fälle wie Abmahnungsstreitigkeiten und Kündigungsschutzprozesse wurden zahlreiche materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen in Verbindung mit den prozessualen Abläufen vor dem Arbeitsgericht erklärt. Eine eigens erstellte Checkliste rundete den Vortrag ab und bietet den Mitgliedsunternehmen praxisgerechte Hilfestellungen für die künftige Personalarbeit.

Im Anschluss stellte Dirk Friedsam (UVSEK) den in diesem Zusammenhang oft drohenden Annahmeverzug des Arbeitgebers bei unwirksamer Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor. In den letzten Jahren hat das Bundearbeitsgericht insbesondere bei der Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst des Arbeitnehmers angesetzt und die Position des Arbeitgebers tendenziell verbessert. Unterbliebene oder nachlässig wahrgenommene Melde- und Bewerbungsobliegenheiten des Arbeitnehmers können nun zu einer erhöhten Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers führen und damit die Motivation für die Suche nach einer anderen Arbeitsstelle fördern. In diesem Zusammenhang ist auch die Anerkennung eines eigenständigen Auskunftsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer zu den Vermittlungsvorschlägen der Agentur für Arbeit und den daraufhin getätigten Bewerbungsbemühungen des Arbeitnehmers zu begrüßen. Dies kann insgesamt im besten Fall zur Minimierung des Annahmeverzugsrisikos insbesondere auch im Rahmen von Vergleichsverhandlungen genutzt werden.

Nach dem Mittagsimbiss schloss sich Christian Welter (UVSEK) mit einem Vortrag zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie an. Innerhalb der Umsetzungsfrist bis 07.06.2026 ist es nicht zu einer Umsetzung durch den Gesetzgeber in nationales Recht gekommen. Herr Welter stellte den wesentlichen Inhalt der EU-Richtline, insbesondere die verschärften Auskunfts- und Berichtspflichten im Einzelnen vor und gab hilfreiche Praxisempfehlungen, welche Maßnahmen nun von den Unternehmen – soweit noch nicht geschehen – ergriffen werden sollten. Auch ohne die Umsetzung in einem angepassten Entgelttransparenzgesetz ist auch bereits jetzt im Streitfall mit einer richtlinienkonformen Auslegung der bisherigen nationalen Gesetze durch die Gerichte zu rechnen.

Die Tagungsunterlagen und Präsentationen dieses Seminars sind im internen Mitgliederbereich unter „Veranstaltungen/Seminare“ abrufbar.

 

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Kontakt

Rheinischer Unternehmerverband Steine und Erden e. V.
Arbeitgeberverband Steine und Erden Hessen und Thüringen e. V.
Verband Baustoffe und Dienstleistungen e. V.