12.06.2024 Seminar Arbeitsrecht in Neuwied

Im Rahmen eines weiteren Seminars zum Arbeitsrecht nutzten zahlreiche Vertreter aus den Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, sich vor Ort im Verbandshaus Neuwied über die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zu informieren.

Zunächst stand das Thema „Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen“ auf der Agenda, das von Assessor jur. Dirk Friedsam (RUV) vorgestellt wurde. Bereits bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses stellen sich Fragen zum wirksamen Zustandekommen von Arbeitsverträgen, die zu Beginn erörtert wurden. Sodann konnten die Teilnehmer anhand typischer Vertragsklauseln in einem Arbeitsvertrag vor allem mit Blick auf die regelmäßig durchzuführende AGB-Kontrolle die Formulierungsvoraussetzungen im Einzelnen nachvollziehen. Abschließend wurden die aktuell vom Gesetzgeber geplanten Neurungen zu den Formvorschriften im Nachweisgesetz sowie die wesentlichen Aspekte bei der Änderung von Arbeitsverträgen behandelt.

Sodann referierte Dr. jur. Nina Günter (AGV) zum Thema „Schulungsveranstaltungen für Betriebsräte“ und erläuterte die zahlreichen damit in Zusammenhang stehenden Fragen. Hier wurden zunächst die Anspruchsvoraussetzungen für Schulungsansprüche im Allgemeinen insbesondere zu Grund- und Spezialschulungen vorgestellt. Ausführlich wurde auf die gesetzliche Voraussetzung eingegangen, dass eine Schulung „erforderlich“ sein muss und wie streitanfällig dieser unbestimmte Rechtsbegriff in der Praxis sein kann. Zahlreiche Beispielsfälle – auch von den Unternehmerverbänden betreuten Streitverfahren – verdeutlichten die zum Teil schwierigen Abgrenzungsfragen, die dabei eine Rolle spielen können. Außerdem berichteten die Teilnehmer über ihre zum Teil sehr unterschiedlichen Erfahrungen und Herangehensweisen zum Thema „Betriebsratsschulungen“, so dass sich hierzu ein interessanter Erfahrungsaustausch entwickelte.

Sodann freuten sich die Unternehmerverbände auf den Gastvortrag des Direktors des Arbeitsgerichts Koblenz, Hans-Joachim Gans. Die Themen „Arbeitszeit und Urlaubszeit in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung“ standen im Mittelpunkt dieses Beitrags. Zunächst erläuterte Herr Gans insbesondere unter Hinweis auf die europarechtlichen Einflüsse die aktuelle Situation zur Arbeitszeiterfassung, nachdem das Bundesarbeitsgericht eine Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung festgestellt hat und die bisherigen Versuche des Bundesgesetzgebers zur Regelung von unbestreitbar offenen Fragen, bisher erfolglos geblieben sind. Auf reges Interesse stießen auch die richterlich herausgebildeten Grundsätze zur Frage, wann Reise- und Umkleidezeiten zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählen und welche Regelungsmöglichkeiten dazu existieren. Sodann wurden die aktuellen Grundzüge zum Urlaubsrecht behandelt und konkret, welche Mitwirkungsobliegenheiten vom Arbeitgeber gefordert sind, damit der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub erhält.

Die Tagungsunterlagen dieses Seminars sind im internen Mitgliederbereich unterwww.steine-erden-keramik.deunter „Veranstaltungen/Seminare“ abrufbar.

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