Der neue Gefahrentarif 2025 der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) hat erhebliche Auswirkungen auf viele unserer Betriebe, insbesondere auf die Natursteinbranche.
Im Rahmen seines Onlineseminars erläuterte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Christian Welter das Vorgehen der BG RCI bei der Einführung des neuen Gefahrentarifs 2025 und problematische Zuordnungen des gesamten Unternehmens zur Gefahrtarifstelle 24, nämlich der Gewinnung von Naturstein.
In seiner Präsentation stellte er komprimiert die Rechtslage und die Verfahrensabläufe im Zusammenhang mit Bescheiden der BG RCI dar sowie die Möglichkeit des Gefahrtarifs, in Haupt-, Hilfs- und Nebenunternehmen zu unterscheiden.
Es wurden praktische Handlungsoptionen und Argumentationslinien aufgezeigt.
Verschiedene Abgrenzungskriterien wurden anhand des aktuellen Verhandlungsstandes und der höchstrichterlichen Rechtsprechung beleuchtet sowie ein Positionspapier vorgestellt, welches u.a. bei der Vertreterversammlung der BG RCI am 25./26.11.2025 vorgelegt werden soll.
Das von uns ausgearbeitete Positionspapier können Sie hier einsehen und wird von mehreren Verbänden unterstützt.
Aus dem geschlossenen Vorgehen der Verbände kann die Brisanz der Thematik gelesen werden. Es geht um teilweise existenzbedrohende Beitragsvervielfältigungen in der Natursteinindustrie.

